Wer trinkt, fährt nicht! (oder doch?)
Zwischen 07.04.2003 und 20.04.2003 haben Kräfte der Kantonspolizei Zürich in
Zusammenarbeit mit Gemeindepolizeien im Rahmen ihrer normalen Dienstausübung
an zahlreichen Orten auf Kantonsgebiet Schwerpunktaktionen zum Thema
"Fahren in nicht fahrfähigem Zustand" gemacht.
Wie der schweizerische Verkehrssicherheitsrat mitteilt, ist bei jedem fünften tödlichen Verkehrsunfall Alkohol im Spiel. Im kommenden Jahr
gilt sodann aufgrund einer Gesetzesänderung schon ein Lenker mit 0,5 Gewichtspromille Alkohol im Blut in jedem Fall als nicht mehr voll
fahrfähig und macht sich strafbar. Ebenso werden für Drogen und Medikamente Grenzwerte festgelegt, ab welchen das Fahren eines
Fahrzeuges nicht mehr verantwortbar ist und mit Gefängnisstrafe und Führerausweisentzug bedroht
wird.
Auch die Unfallstatistik des Kantons Zürich zeigt, dass der Alkohol ein immer grösseres Sicherheitsproblem im Strassenverkehr wird. Im
vergangenen Jahr waren rund 10% aller Unfälle mit Verletzten oder Toten auf die
Angetrunkenheit des Verursachers zurückzuführen. Ein Vergleich der vergangenen sechs Jahre zeigt, dass diese Unfallursache stetig zunimmt:
1997 war noch bei 581 Unfällen, 2002 bereits bei 685 Unfällen Alkohol im
Spiel (vgl. beiliegende Statistik auf www.kapo.zh.ch <Rubrik Medien>). Die
Kantonspolizei Zürich unterstützt daher zusammen mit den anderen Polizeikorps des Kantons die Kampagne des Bundes. Die
Verkehrsinstruktoren halten in den Berufsschulen spezielle Doppellektionen zum Thema "Fahren
in nicht fahrfähigem Zustand". Dabei sollen vor allem die Jugendlichen auf
die Gefahren von Alkohol, Medikamenten und Drogen am Steuer aufmerksam gemacht
werden.
Gleichzeitig führt die Kantonspolizei Zürich zusammen mit den anderen Polizeikorps des Kantons in diesem Jahr mehrmals spezielle
Schwerpunktaktionen durch. Im Verlaufe der gut zweiwöchigen Aktion im April
wurden Hunderte Atemlufttests durchgeführt. In vielen Fällen fiel dieser
Vortest positiv aus, was zwangsläufig zur Anordnung einer Blutprobe führte.
Bei Verdacht des Fahrens unter Einfluss von Drogen wurde zusätzlich zur Blutprobe eine Urinprobe veranlasst. Insgesamt mussten 92 Anzeigen wegen
Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand erstellt werden.
Von den 92 angezeigten Lenkerinnen und Lenker führten 88 einen Personenwagen, drei ein Motorrad und einer einen Lastwagen. Davon wurden
deren 13 wegen Fahrens unter Drogeneinfluss festgestellt. Am meisten Verfehlungen
wurden zwischen Mitternacht und 06.00 Uhr registriert (54), gefolgt von 24
zwischen 18.00 Uhr bis Mitternacht. Zwischen 06.00 bis 12.00 Uhr wurden 10
Lenkerinnen und Lenker und zwischen 12.00 bis 18.00 Uhr deren 4 einer Blutprobe unterzogen.
Die Beschuldigten mussten ihren Führerausweis jeweils an Ort und Stelle abgeben. Nebst dem Strafverfahren durch die zuständige
Bezirksanwaltschaft erlässt das Amt für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr in jedem Fall eine Führerausweis-Entzugsverfügung.
Sowohl die gefällte Strafe durch die Strafuntersuchungsbehörde oder das Gericht,
wie auch der obligatorische Führausweis-Entzug, treffen die Beschuldigten
ganz empfindlich. Die Kantonspolizei Zürich erhofft durch diese Aktion, die
Verkehrsteilnehmer zu motivieren, nach Alkoholkonsum kein Fahrzeug mehr zu
lenken.
(BPZ / Kantonspolizei Zürich)
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