Wer trinkt, fährt nicht! (oder doch?)

Zwischen 07.04.2003 und 20.04.2003 haben Kräfte der Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit Gemeindepolizeien im Rahmen ihrer normalen Dienstausübung an zahlreichen Orten auf Kantonsgebiet Schwerpunktaktionen zum Thema "Fahren in nicht fahrfähigem Zustand" gemacht.

Wie der schweizerische Verkehrssicherheitsrat mitteilt, ist bei jedem fünften tödlichen Verkehrsunfall Alkohol im Spiel. Im kommenden Jahr gilt sodann aufgrund einer Gesetzesänderung schon ein Lenker mit 0,5 Gewichtspromille Alkohol im Blut in jedem Fall als nicht mehr voll fahrfähig und macht sich strafbar. Ebenso werden für Drogen und Medikamente Grenzwerte festgelegt, ab welchen das Fahren eines Fahrzeuges nicht mehr verantwortbar ist und mit Gefängnisstrafe und Führerausweisentzug bedroht wird.

Auch die Unfallstatistik des Kantons Zürich zeigt, dass der Alkohol ein immer grösseres Sicherheitsproblem im Strassenverkehr wird. Im vergangenen Jahr waren rund 10% aller Unfälle mit Verletzten oder Toten auf die Angetrunkenheit des Verursachers zurückzuführen. Ein Vergleich der vergangenen sechs Jahre zeigt, dass diese Unfallursache stetig zunimmt:
1997 war noch bei 581 Unfällen, 2002 bereits bei 685 Unfällen Alkohol im Spiel (vgl. beiliegende Statistik auf www.kapo.zh.ch <Rubrik Medien>). Die Kantonspolizei Zürich unterstützt daher zusammen mit den anderen Polizeikorps des Kantons die Kampagne des Bundes. Die Verkehrsinstruktoren halten in den Berufsschulen spezielle Doppellektionen zum Thema "Fahren in nicht fahrfähigem Zustand". Dabei sollen vor allem die Jugendlichen auf die Gefahren von Alkohol, Medikamenten und Drogen am Steuer aufmerksam gemacht werden.

Gleichzeitig führt die Kantonspolizei Zürich zusammen mit den anderen Polizeikorps des Kantons in diesem Jahr mehrmals spezielle Schwerpunktaktionen durch. Im Verlaufe der gut zweiwöchigen Aktion im April wurden Hunderte Atemlufttests durchgeführt. In vielen Fällen fiel dieser Vortest positiv aus, was zwangsläufig zur Anordnung einer Blutprobe führte.

Bei Verdacht des Fahrens unter Einfluss von Drogen wurde zusätzlich zur Blutprobe eine Urinprobe veranlasst. Insgesamt mussten 92 Anzeigen wegen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand erstellt werden. 

Von den 92 angezeigten Lenkerinnen und Lenker führten 88 einen Personenwagen, drei ein Motorrad und einer einen Lastwagen. Davon wurden deren 13 wegen Fahrens unter Drogeneinfluss festgestellt. Am meisten Verfehlungen wurden zwischen Mitternacht und 06.00 Uhr registriert (54), gefolgt von 24 zwischen 18.00 Uhr bis Mitternacht. Zwischen 06.00 bis 12.00 Uhr wurden 10 Lenkerinnen und Lenker und zwischen 12.00 bis 18.00 Uhr deren 4 einer Blutprobe unterzogen. 

Die Beschuldigten mussten ihren Führerausweis jeweils an Ort und Stelle abgeben. Nebst dem Strafverfahren durch die zuständige Bezirksanwaltschaft erlässt das Amt für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr in jedem Fall eine Führerausweis-Entzugsverfügung. Sowohl die gefällte Strafe durch die Strafuntersuchungsbehörde oder das Gericht, wie auch der obligatorische Führausweis-Entzug, treffen die Beschuldigten ganz empfindlich. Die Kantonspolizei Zürich erhofft durch diese Aktion, die Verkehrsteilnehmer zu motivieren, nach Alkoholkonsum kein Fahrzeug mehr zu lenken.

(BPZ / Kantonspolizei Zürich)

 


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