Die Apparatur besteht im wesentlichen aus einem grün bemalten
"Starenkasten", welcher jedoch in Abweichung von der Regel
oberhalb der Säule zwei Kästen trägt, demzufolge gleichzeitig in zwei
Richtungen blitzen kann. Zusätzlich macht ein Warnschild auf die Anlage,
beziehungsweise das fotografische Festhalten verbotenen Tuns – mit den
entsprechenden gerichtlichen Folgen für die Täter – aufmerksam.
Wie ein Sprecher des Landschaftsverbandes auf Anfrage erklärte, zeitigte
die Apparatur anfänglich eine frappant gute Wirkung. Inzwischen sei den Autofahrern
offenbar ersichtlich geworden, dass die stationäre Ueberwachungsanlage trotz fliegendem
Müll mit keinem Blitzgewitter antwortet. Tatsächlich würde das Radarsystem solcher
Anlagen nicht-metallische Gegenstände, wie Flaschen, oder mit Unrat gefüllte
Plastiksäcke gar nicht erfassen.
Was vermutlich die wenigsten Verkehrsteilnehmer bemerkten: Die
beeindruckende Apparatur mit den drohend lauernden Foto-Augen ist lediglich eine gelungene
Holzattrappe!
Der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Auch wenn, wie im vorliegenden
Fall, der Erfolg nicht von Dauer ist. Man darf also gespannt darauf sein, welche
"zündende" Idee der Landschaftsverband als nächstes ausbrütet, um den
Uebeltätern ihr verbotenes Tun zu vermiesen.
Sehr fair: Tafel warnt vor den Folgen bei illegaler
Müllentsorgung.
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Heimtückisch: Der "Starenkasten" blickt zugleich in zwei Richtungen. |